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Welpen aus dem Ausland – Die gilt es zu beachten

Leider kommt es immer häufiger vor, dass Leute sich unüberlegt Welpen im Ausland kaufen oder von dort mit nach Deutschland bringen, ohne sich vorher über die gesetzlichen Vorschriften zu informieren – mit fatalen Folgen für die Hunde. Denn laut EU-Verordnung müssen Hunde eine nachweisbare gültige Tollwutimpfung besitzen, über die die jungen Welpen jedoch noch nicht verfügen. Viele Tiere werden dann bereits an der Grenze einkassiert und in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt. Spätestens wenn die Hunde in Deutschland beim Tierarzt vorstellig werden, kommt das böse Erwachen, denn der Tierarzt ist verpflichtet, umgehend das Veterinäramt zu informieren. Die Tiere werden dann beschlagnahmt und kommen für lange Zeit auf Quarantäne im Tierheim oder werden im schlimmsten Fall eingeschläfert. Der Halter muss dann die kompletten Kosten für die Unterbringung und alle anfallenden Tierarztkosten tragen. Schnell kommen so mehrere hunderte oder über tausende Euro zusammen.

Auch dürfen bestimmte Rassen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Laut dem Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hund VerbrEinfG) ist die Einfuhr von Hunden der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen verboten. Darüber hinaus ist die Einfuhr weiterer Hunderassen je nach Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden soll, nicht erlaubt. In diesem Fall bekommen Sie das beschlagnahmte Tier nicht mehr zurück und es verbleibt im Tierheim!

Jedes Jahr sitzen einige Welpen für mehrere Wochen und Monate auf unserer Quarantänestation. Sie verbringen die wichtigste Präge- und Sozialisierungsphase ihres Lebens alleine im Zwinger statt bei liebenden Menschen. Schwere Verhaltensstörungen sind oft die Folge. Die Welpen lernen nicht den Umgang mit Artgenossen und haben kaum Kontakt zum Menschen. Sie lernen keine Umweltreize kennen, denn selbst Spaziergänge im Freien sind nicht erlaubt. Alles was das Hundekind für viele Wochen sieht ist ein gekachelter Raum. Diese Zeit muss es voller Angst ganz alleine aushalten. Die Quarantäne ist mit sehr viel Leid für das junge Tier verbunden.

Deshalb bringen Sie nicht leichtfertig einen Welpen aus dem Ausland mit! Viele Menschen wollen im Urlaub einen Hundewelpen von der Straße retten. In diesem Fall setzen Sie sich mit örtlichen Tierschutzorganisationen in Verbindung, die sich hierauf spezialisiert haben. Diese kümmern sich um alle nötigen Impfungen und Papiere und versorgen den Hund bis zur erlaubten Ausreise. Das Tier einfach mitzunehmen wäre falsche Tierliebe. Und bitte kaufen Sie keine Kofferraumwelpen im Ausland. Damit unterstützen Sie nur den illegalen Welpenhandel.

Wir haben für Sie einmal die wichtigsten Gesetzesbestimmungen zusammen gestellt, dies jedoch ohne Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich daher unbedingt vorab beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, bei den zuständigen veterinärrechtlichen Grenzkontrollstellen in Deutschland oder bei den für Ihren Wohnsitz zuständigen Veterinärbehörden. Fragen zum zollrechtlichen Abfertigungsverfahren beantwortet die für Sie örtlich zuständige Zolldienststelle. Seit dem 29. Dezember 2014 gilt die EU-Verordnung Nr. 576/2013 und schreibt vor, dass höchstens fünf Tiere pro Person eingeführt werden dürfen. Die Hunde müssen eine gültige und nachweisbare Tollwutimpfung besitzen. Dabei gilt: Der Welpe darf frühestens mit 12 Wochen geimpft werden, der Impfschutz wird 21 Tage nach dem Impftermin wirksam. Somit darf ein Hundewelpe frühestens ab der 15. Lebenswoche nach Deutschland einreisen. Zudem benötigt das Tier einen gültigen EU-Heimtierausweis und muss gechipt sein, um eindeutig identifiziert werden zu können.

Bei der Einfuhr von Hunden aus einem nicht EU-Land wird es wesentlich komplizierter. Hier gelten unterschiedliche Bestimmungen, je nachdem ob das Land einen der EU vergleichbaren Tiergesundheitsstatus aufweist (gelistetes Drittland) oder nicht (ungelistete Drittländer). Bei ungelisteten Drittländern gelten verschärfte Bestimmungen. Hier reicht eine Tollwutimpfung alleine nicht aus, sondern es muss eine Blutuntersuchung zum Nachweis von Antikörpern gegen Tollwut erfolgen. Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen. Junghunde aus diesen Ländern sind somit frühestens im Alter von 7 Monaten einfuhrfähig (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist). Die Blutentnahme darf nur ein autorisierter Tierarzt vornehmen und die Blutuntersuchung muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor erfolgen. Eine spezielle Tiergesundheitsbescheinigung muss erworben werden. Der Hund muss von einer verantwortlichen Person begleitet werden. Die Einreise darf auch nur über bestimmte Flughäfen oder Häfen in Deutschland erfolgen und muss dem dortigen Zoll angezeigt werden.

Diese Bestimmungen wurden eingeführt, um die massenhafte illegale Einfuhr von viel zu jungen und kranken Welpen in die EU einzudämmen und hier lebende Tiere vor der Einschleppung von Seuchen zu schützen. Nehmen Sie also bitte nicht einfach so einen Welpen aus dem Ausland mit, sondern informieren Sie sich vorab und setzen sich mit Tierschutzorganisationen vor Ort in Verbindung.  

 

Herzlichst

Ihr Tierheim-Hilden Team