Für Ace gelten die Auflagen nach §3 des Landeshundegesetzes NRW. Für die Haltung sind daher folgende Voraussetzungen erforderlich:
• Sachkundenachweis nach §3
• Haltererlaubnis durch das zuständige Ordnungsamt
• eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung
• verhaltensgerechte und sichere Unterbringung
Ace hat eine Leinen- und Maulkorbpflicht, aufgrund seiner Rasse sowie im Einzelfall als gefährlich eingestufter Hund.

📩 Interesse oder Fragen?
Unser Hundeteam freut sich über eure Anfragen und berät euch gerne rund um Ace.
📧 E-Mail: Hunde@tierheim-hilden-ev.de
📞 Telefon: 02103-54574
📅 Erreichbarkeit: Montag bis Samstag von 14:00 bis 17:00 Uhr (außer Donnerstag)
Interessenten werden im persönlichen Erstgespräch ausführlich über die möglichen rassespezifischen Besonderheiten und mögliche spätere rassebedingten wie bereits bestehende Krankheiten aufgeklärt, ebenso wie über jeweilige spezifische Charakterzüge.
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